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   LG Berlin, 24.02.2015 - 91 O 135/14   

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https://dejure.org/2015,8881
LG Berlin, 24.02.2015 - 91 O 135/14 (https://dejure.org/2015,8881)
LG Berlin, Entscheidung vom 24.02.2015 - 91 O 135/14 (https://dejure.org/2015,8881)
LG Berlin, Entscheidung vom 24. Februar 2015 - 91 O 135/14 (https://dejure.org/2015,8881)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Mauerentfeuchtungsgeräte -, Wettbewerbsverstoß: Zuwiderhandlungen des Beauftragten eines HV, Irreführende Bewerbung eines Mauerentfeuchtungsgerätes, U als Beauftragter des HV, Wettbewerbsverband

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • KG, 25.01.2008 - 5 W 371/07

    Missbräuchliche Gerichtsstandswahl im Lauterkeitsrecht

    Auszug aus LG Berlin, 24.02.2015 - 91 O 135/14
    Von einem Missbrauch im Sinne § 8 Abs. 4 UWG ist auszugehen, wenn das beherrschende Motiv des Gläubigers bei der Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs sachfremde Ziele sind (BGH GRUR 2006, 244 - MEGA SALE; KG WRP 2008, 511, Köhler in: Köhler/Bornkamm, UWG, 32 . Aufl., § 8, Rn 4.12), so etwa das Interesse, Gebühren zu erzielen oder den Gegner durch möglichst hohe Prozesskosten zu belasten oder ihn generell zu schädigen (BGH GRUR 2006, 244 - MEGA SALE; KG WRP 2008, 511; Köhler in: Köhler/Bornkamm, UWG, 28. Aufl., § 8, Rn 4.13, 4.14).

    (KG WRP 2008, 511; Köhler in: Köhler/Bornkamm, UWG, 28. Aufl., § 8, Rn 4.12).

    Die Folgen eines non liquet treffen jedoch denjenigen, der auf Unterlassung in Anspruch genommen wird (KG WRP 2008, 511).

  • BGH, 07.10.2009 - I ZR 109/06

    Partnerprogramm

    Auszug aus LG Berlin, 24.02.2015 - 91 O 135/14
    Da er die Vorteile der arbeitsteiligen Organisation in Anspruch nimmt, soll er auch die damit verbundenen und in gewisser Weise auch beherrschbaren Risiken tragen (vgl BGH GRUR 2007, Seite 994 - Gefälligkeit; BGH GRUR 2009, Seite 597 - Halzband; BGH GRUR 2009, Seite 1167 - Partnerprogramm).

    - Die ratio legis   gebietet eine weite Auslegung der Tatbestandsmerkmale "in einem Unternehmen" und "Mitarbeiter" und "Beauftragte" (vgl BGH GRUR 1995, Seite 605 - Franchise-Nehmer; BGH GRUR 2009, Seite 1167 - Partnerprogramm; OLG Köln GRUR-RR 2006, Seite 205; OLG Stuttgart GRUR-RR 2009, Seite 343).

  • BGH, 05.04.1995 - I ZR 133/93

    Franchise-Nehmer - Haftung des Betriebsinhabers; Sonderpreis

    Auszug aus LG Berlin, 24.02.2015 - 91 O 135/14
    Seine Haftung rechtfertigt sich daraus, dass er durch den Einsatz von Mitarbeitern und Beauftragten seinen Geschäftskreis erweitert und damit zugleich das Risiko von Zuwiderhandlungen innerhalb seines Unternehmens schafft (BGH GRUR 1995, Seite 605 - Franchise-Nehmer; Köhler GRUR 1991, Seite 344f).

    - Die ratio legis   gebietet eine weite Auslegung der Tatbestandsmerkmale "in einem Unternehmen" und "Mitarbeiter" und "Beauftragte" (vgl BGH GRUR 1995, Seite 605 - Franchise-Nehmer; BGH GRUR 2009, Seite 1167 - Partnerprogramm; OLG Köln GRUR-RR 2006, Seite 205; OLG Stuttgart GRUR-RR 2009, Seite 343).

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